21.08.2023
Stadtfeuerwehr Lommatzsch mit den Ortsfeuerwehren Lommatzsch, Striegnitz, Neckanitz und Wachtnitz
Termine und Einsätze
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Termine
Feuerwehr Lommatzsch:

Donnerstag, 31.08.2023, 19 Uhr: Gerätehaus – Fahrzeugpflege

Feuerwehr Striegnitz:
Freitag, 01.09.2023, 18 Uhr: Gerätehaus – Übung EMKS (Einmann-Motor-Ketten-Säge)

Feuerwehr Neckanitz:
Donnerstag, 31.08.2023, 19 Uhr: Gerätehaus – Umgang mit der Kettensäge
Freitag, 01.09.2023, 17 Uhr: Gerätehaus – Jugendfeuerwehr

Feuerwehr Wachtnitz:
Donnerstag, 24.08.2023, 19 Uhr: Gerätehaus – Atemschutzübung

Jugendfeuerwehr Lommatzsch:
Freitag, 01.09.2023, 17 Uhr: Gerätehaus – Einsatzübung Neckanitz

Einsatz 34-2023
Gefährdung - Baum über Fahrbahn

Am Mittwochnachmittag, dem 02.08.2023 um 15:27 Uhr mussten die Kameraden der FW Lommatzsch wegen einer gemeldeten Gefährdung: „Baum über der Fahrbahn“ ausrücken. Auf der Döbelner Straße, kurz nach dem Ortsausgang Richtung Schwochau, sollte dieser „Baum“ auf der Fahrbahn liegen. Schon kurze Zeit nach der Alarmierung trafen die Kameraden am Einsatzort ein. Dort waren bereits 2 Kameraden der FW Lommatzsch, welche privat mit Ihrem PKW bzw. Diensttransporter an der Gefährdungsstelle vorbei kamen, dabei, den etwa 1,50 bis knapp 2 Meter langen, etwa unterarmdicken Ast zur Seite an den Straßenrand zu räumen! Für die angerückten 6 Kameradinnen und Kameraden im Löschgruppenfahrzeug (LF 10) gab es keinen Handlungsbedarf mehr und sie fuhren zurück zum Gerätehaus. Der Einsatz wurde der Leitstelle in Dresden als beendet gemeldet. Die Kameradinnen und Kameraden sind bei jeder Alarmierung, meist während ihrer Arbeitszeit bzw. sehr oft in ihrer Freizeit, in der Nacht und am Wochenende – also rund um die Uhr – bereit, sofortige Hilfe zu leisten und ihr Können zum Wohl für die Menschen, Tiere und auch Sachwerte einzusetzen. Eine Alarmmeldung wird nicht hinterfragt, da diese meist nicht das Ausmaß oder die Gefahr wiederspiegelt, die sich an der Einsatzstelle darstellt. Umso unverständlicher ist es für die Kameraden, wenn Kräfte und Mittel für eine solche „Nichtigkeit“ gebunden werden und dadurch auch Kosten entstehen. Dieser Ast hätte z.B. auch von jedem verantwortungsvollen Kraftfahrer, der sein Fahrzeug mit Warnblinkanlage vor der Gefährdung abgestellt hätte, allein und sicher – ohne sich selbst zu gefährden – beiseite geräumt werden können.
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