14.03.2024
Moratorium gegen Ausbau von Windkraftanlagen
Bekanntmachung
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Am 07.03.2024 wurden durch die Vertrauenspersonen die Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens für ein 10-jähriges Moratorium gegen Ausbau und Repowering von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Stadt Lommatzsch und seiner Gemeinden den Vertretern der Stadt Lommatzsch übergeben. 619 Einwohner haben in den letzten 4 Wochen ihre Unterschrift für dieses Bürgerbegehren gegeben. Dies entspricht ca. 14 % der Wahlberechtigten in der Stadt Lommatzsch. Warum wurde ein Bürgerbegehren notwendig?
Am 02.11.2023 wurde durch Fr. Dr. Russig (Leiterin des regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge) auf der öffentlichen Stadtratssitzung im Schützenhaus in Lommatzsch bekannt gegeben, dass der Ausbau der Windenergie vorangetrieben werden soll und das Investoren und Politik 2 % + x der Fläche von Lommatzsch zur Industriefläche umwandeln wollen. Auf dieser Veranstaltung wurde behauptet, dass die Bürger nur die Wahl zwischen „Mitgestalten“ und „über sich ergehen lassen“ hätten. Dem ist nicht so!
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Rechtsstaat mit Hoheitsrechten auf jeder Ebene. Im Art. 28 Grundgesetz sind u. a. diese Hoheitsrechte festgeschrieben. Zu den expliziten Hoheitsrechten der Gemeinde gehören die Planungshoheit, die eigenverantwortliche Ordnung und Gestaltung des Gemeindegebietes, namentlich in Ansehung der baulichen Nutzung. Zusätzlich heißt es dazu bei verwaltungsrecht-studium.de: „Einschränkungen der Gemeindehoheiten bedürfen der gesetzlichen Grundlage. Die Einschränkung darf jedoch nicht so weit gehen, dass die Hoheiten nur noch ein Schattendasein fristen. In den Kernbereich der gemeindlichen Selbstverwaltung ist ein Eingriff unzulässig.“
Die Umwandlung einer bäuerlich geprägten Kulturlandschaft in eine Industrielandschaft ist ein erheblicher Eingriff in die Hoheitsrechte und kann nur mit Zustimmung des Souveräns (der Bürger von Lommatzsch) erfolgen.
Die Bürger von Lommatzsch wurden durch die Gründerväter und -mütter mittels Grundgesetz dazu ermächtigt, über diesen gravierenden Einschnitt in das Leben, die Gesundheit und der Natur abzustimmen. Ein erheblicher Teil der Bürger hat in den letzten vier Wochen die nötigen Voraussetzungen dafür geschaffen. Die Anzahl der notwendigen Stimmen wurde offiziell und unter Zeugen übergeben. Das Begehren beschäftigt sich mit einem Thema, welches in der kommunalen Hoheit liegt und stellt keine rechtswidrige Forderung dar.
Der Stadtrat hat ausschließlich über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden.
Da unsere Bürgermeisterin Fr. Dr. Maaß sich auf der Stadtratssitzung vom 22.02.2024 leider etwas missverständlich ausgedrückt hat, möchten wir dies noch einmal betonen. Die Stadträte stimmen also grundsätzlich nach § 25 Abs. 4 GO über die Rechtmäßigkeit des Begehrens ab und nicht aus persönlicher Befindlichkeit heraus.
Wir freuen uns, dass in der Stadt Lommatzsch Demokratie gelebt wird und hoffen, dass sowohl die Bürgermeisterin als auch die Stadträte unserem Vorschlag folgen und die Abstimmung zum Bürgerentscheid auf den 09.06.2024 mit der Europawahl zusammenlegen.
Jens Stodolka, René Pfeifer, Joachim Möhler
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